Die Palliativmedizin hat eine eigenständige Sprache entwickelt.

Im Folgenden nun Erklärungen zu Abkürzungen, welche Sie immer wieder hören oder lesen werden.

Freiwillige Leistung der Krankenkassen für Menschen mit einer rasch fortschreitenden und zum Tode führenden Erkrankung, die eine die Regelversorgung überschreitende palliative/hospizliche Versorgung benötigen.
Träger der AAPV sind Ärzte, die an entsprechenden Verträgen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) teilnehmen, von den Kostenträgern anerkannte Palliativpflegedienste (APD) und Ambulante Hospizdienste. In den stationären Einrichtungen der Altenpflege besteht nicht die Möglichkeit der Hinzuziehung eines APD, lediglich qualifizierte Palliativärzte können (nach Überweisung durch den Hausarzt) hinzugezogen werden.

Geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter begleiten unter der Supervision von hauptamtlichen Koordinatoren schwerstkranke Menschen in vertrauter Umgebung in der letzten Lebensphase. Sie unterstützen auch in der Sterbephase und nach Eintritt des Todes. Sie sind für die Betroffenen kostenfrei. Die Refinanzierung der Lohnkosten der Koordinatoren ist für die nach § 39a SGB V anerkannter Dienste nach Antrag durch die Kostenträger möglich.

bietet palliativ-pflegerische Behandlungspflege an. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den entsprechenden Rahmenverträgen sind eine 24 stündige Bereitschaft, mindestens vier Mitarbeiter mit Palliative Care Zertifikat (DGP anerkannt), vertragliche Kooperation mit einem anerkannten ambulanten Hospizdienst, Absolvierung von jährlich mindestens 30 h fachbezogener Weiterbildung jedes Mitarbeiters, sowie Nachweis einer entsprechenden Dokumentation. Er wird auf der Basis der vertragsärztlichen Verordnung durch den behandelnden Haus-, Fach- oder Palliativarzt tätig und versteht sich als Ergänzung zu den bereits bestehenden und begleitenden Diensten.

ist ein strukturiertes und moderiertes, zeitlich begrenztes, Gespräch, in dem eine konkrete (ethische) Fragestellung bzw. ein konkretes (ethisches) Dilemma bearbeitet wird: Die verschiedenen Perspektiven der Beteiligten werden zusammengetragen und auf die relevanten Werte hin analysiert. Das Ziel einer (ethischen) Fallbesprechung besteht darin, eine gemeinsame begründete Empfehlung/Maßnahmen abzugeben. Es gibt verschiedene Methoden zur Führung eines (ethischen) Fallgespräches, z.B. Köln-Nimwegener Methode (Anlage 4).

Facharzt, der eine 40 Stunden Kurs-Weiterbildung (Weiterbildungsordnung einer Landesärztekammer) in Palliativmedizin absolviert hat, und an den Verträgen der ambulanten Palliativversorgung teilnimmt.

ist ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin (im Bereich der Ärztekammer Nordrhein bedeutet das: einjährige Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte oder anteilig Teilnahme an anerkannten supervidierten Fallseminaren von insgesamt 120 h und erfolgreiche Ablegung der Prüfung an der Ärztekammer), der an den Verträgen teilnimmt und eine 24 stündige Hinfahrbereitschaft für den Patienten sicher stellt (Vernetzungen und Absprachen sind erwünscht).

Entsprechend dem § 37b SGB V haben Patienten bei komplexen Symptomgeschehen und/oder besonders aufwendiger Betreuung einen Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Betreuung. Das gilt ausdrücklich auch für Bürger in Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenhilfe. Die Ausgestaltung dieser Versorgungsform ist regional (zumeist in Anlehnung an die Ärztekammergebiete) sehr unterschiedlich.

Gemeinsame Merkmale sind:

  • Nur Beschäftigung von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
  • Nur Beschäftigung von Fachpflegepersonen mit Palliative Care Zertifikat
    und Erfahrung in diesem Bereich
  • Ärzte und Pflegende bilden zusammen das Palliative Care Team (PCT)
    (PCT bestehend aus mindestens drei Ärzten und vier Pflegenden)
  • Vertragliche Kooperation mit mindestens einem Ambulanten Hospizdienst
    sowie mit speziellen Apotheken, Vernetzung mit Sanitätshäusern und Therapeuten
  • 24 Stunden Hinfahrbereitschaft
  • Verpflichtend mindestens einmal pro Woche dokumentierte multiprofessionelle Fallbesprechungen
    Dokumentation entsprechend vorgegebenen Standards
  • Verordnung durch Haus-/Fach- und Notärzte sowie für die erste Woche nach Entlassung
    auch durch Krankenhausärzte möglich (im Bereich der KV NO Verwendung des Formulars 63)
  • Verordnung der SAPV auch in Ergänzung der AAPV möglich
  • Das Formular 63 zur Verordnung der SAPV können Sie über die Seite
    der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein downloaden:
    http://www.kvno.de/10praxis/25vertraeg/palliativ/index.html

Im Zusammenhang stehende Begriffserklärungen

ist ein interdisziplinäres Team, welches dazu beiträgt, Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als moralische Werte die Entscheidungen und den Umgang mit Menschen in einem Krankenhaus oder einer stationären Einrichtung zu prägen.

ist eine Pflegeeinrichtung für Schwerstkranke und Sterbende, deren verbleibende Lebenszeit absehbar, ca. 3 bis 6 Monate, ist und die auch unter Ausschöpfung aller ambulanten Versorgungsmöglichkeiten nicht zu Hause betreut werden können und bei denen keine Krankenhausbehandlungspflicht gegeben ist. Zur Aufnahme in ein stationäres Hospiz wird die Ärztliche Bescheinigung zur Feststellung der Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung nach § 39a Abs. 1 SGB V benötigt, damit das Hospiz den entsprechenden Antrag zur Kostenübernahme an die Krankenkasse stellen kann (Antrag auf vollstationäre Hospiz- und Pflegeleistungen nach § 39 a Abs. 1 SGB V und § 43 SGB XI). Die Verordnung und die entsprechende Antragsbewilligung gelten für zunächst 28 Tage und werden vor Ablauf dieser Frist ggf. verlängert, wenn die Voraussetzungen weiter gegeben sind. Für Regelversicherte ist der Aufenthalt in einem stationären Hospiz kostenfrei. Privatversicherten wird empfohlen, eine Kostenzusage ihrer Kasse vor der Aufnahme im stationären Hospiz einzuholen, da nicht jede Versicherung die in Rechnung gestellten Kosten übernimmt.

ist eine praxisorientierte Beratungsform, die wissenschaftlich begründet ist. Supervisoren klären kritische Situationen, Probleme mit Rollen, Konflikte mit Kollegen, Knackpunkte in Veränderungsprozessen. Supervision fördert die Kommunikation untereinander, in Teams sowie in Projekten und gestaltet die Zusammenarbeit erfreulicher.